Die missbräuchliche Nutzung von Abmahnungen hat in den letzten Jahren gravierend zugenommen. Die SPD hat deshalb im Koalitionsvertrag mit der CDU/CSU vereinbart, den Missbrauch des Abmahnrechts durch geeignete Maßnahmen künftig zu verhindern.
Bei der Abmahnung handelt es sich dem Grundsatz nach um ein sinnvolles Instrument, um Unterlassungsansprüche effektiv geltend machen zu können, ohne eine kostenintensive und unter Umständen langwierige gerichtliche Auseinandersetzung führen zu müssen. Allerdings sollen Abmahnungen im Interesse eines rechtstreuen Wettbewerbs erfolgen und nicht zur Generierung von Gebühren und Vertragsstrafen. Gerade kleine Unternehmen, Online-Shops, aber auch Privatpersonen sind im Visier von professionellen Abmahnanwälten. Dies kann dazu führen, dass sie ein Geschäftsvorhaben nicht aufnehmen oder aufgeben und hierdurch in ihrer Existenz bedroht werden.
Es ist daher unser besonderes Anliegen, gerade kleine Unternehmen, Selbständige, aber auch Vereine und Privatpersonen vor missbräuchlichen Abmahnungen zu schützen. Deshalb hat die SPD in den Koalitionsverhandlungen durchgesetzt, missbräuchlichen Abmahnungen einen Riegel vorzuschieben. Diese Einigung haben die Koalitionsfraktionen mit ihrer Entschließung vom 15. Juni 2018 noch einmal bekräftigt.
Uns ist wichtig, das Thema zügig und entschlossen anzugehen. Deshalb hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) bereits einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem missbräuchliche Abmahnungen im Wettbewerbsrecht erschwert werden, etwa durch höhere Anforderungen an die Klagebefugnis, die Verringerung der finanziellen Anreize für Abmahnungen, eine Deckelung der Vertragsstrafe für einfach gelagerte Fälle und die Abschaffung des fliegenden Gerichtsstands, also dem Recht des Klägers, das zuständige Gericht zu bestimmen. Er ist damit ein wichtiger Schritt für mehr Rechtssicherheit.