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Zum Beschluss des Gesetzes zur Reform des Vergaberechts durch den Deutschen Bundestag am 17. Dezember 2015 erklärt die SPD-Bundestagsabgeordnete Dr. Katarina Barley:

 

“Mit der Reform des Vergabegesetzes haben wir erstmals festgelegt, dass soziale und ökologische Kriterien bei der Ausschreibung öffentlicher Aufträge berücksichtigt werden sollen. Verstöße gegen das Arbeits-, Sozial- und Umweltrecht können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen. Von besonderer Bedeutung ist die Neuregelung im § 131 GWB, der erstmals die Möglichkeit einer verbindlichen Vorgabe der Personalübernahme bei Ausschreibungen von Verkehrsdienstleistungen in einem Bundesgesetz aufnimmt. Damit gibt es künftig eine deutlich bessere Absicherung von Lohn- und Sozialstandards im Rahmen von öffentlichen Ausschreibungen.”