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Die Unterstützung und Stärkung von Familien ist ein erklärtes Ziel der Koalition und wesentlicher Eckpfeiler der familienpolitischen Maßnahmen, die die SPD vorangebracht hat. Mit dem Familienentlastungsgesetz, das Anfang November im Bundestag verabschiedet wurde, entlasten wir Familien um 10 Milliarden Euro im Jahr.

 

Das Kindergeld wird ab dem 1. Juli 2019 um 10 Euro pro Kind und Monat erhöht. Zusätzlich wird der steuerliche Kinderfreibetrag entsprechend angepasst (2019 und 2020 um jeweils 192 Euro). Und es wird sichergestellt, dass das Existenzminimum auch weiterhin steuerfrei bleibt. Das geschieht, indem der Grundfreibetrag von derzeit 9000 Euro angehoben wird (2019 um 168 Euro und 2020 um 240 Euro). So hat beispielsweise eine Familie mit zwei Kindern und einem Jahreseinkommen von 40.000 Euro von 2020 an jährlich 454 Euro mehr in der Tasche.

 

Zusätzlich sorgen wir dafür, dass Lohnsteigerungen auch wirklich im Geldbeutel der Beschäftigten ankommen. Steuerliche Mehreinnahmen werden genutzt, um die „kalte Progression“ (höhere Steuern aufgrund höherer Löhne) durch Anpassung des Steuertarifs auszugleichen. Denn gerade Familien sind darauf angewiesen, dass Lohnsteigerungen nicht durch die Inflation und höhere Steuern aufgefressen werden. So werden die verfügbaren Einkommen von allen Familien – insbesondere von Familien mit geringen und mittleren Einkommen – ab 2019 gestärkt.

 

Auch durch das gute Kita-Gesetz werden Familien entlastet: Wer Kinderzuschlag bezieht – egal in welcher Höhe – wird künftig von Kita-Gebühren befreit. Aufgrund der Gebührenbefreiung in Rheinland-Pfalz macht das in unserem Bundesland zwar nichts aus, bedeutet aber für Eltern in anderen Bundesländern teilweise eine Entlastung von mehrere hundert Euro im Monat. Das ist eine spürbare Entlastung für Familien mit geringem Einkommen und bedeutet, dass mehr Geld für die Jüngsten übrig bleibt.

 

Die Situation von Familien mit kleinen Einkommen wollen unsere Bundesfamilienministerin Franziska Giffey und Bundessozialminister Hubertus Heil mit einer Reform des Kinderzuschlags weiter verbessern. Der Kinderzuschlag soll zum 1. Juli 2019 so stark angehoben werden, dass er zusammen mit dem Kindegeld und den verbesserten Leistungen für Bildung und Teilhabe das Existenzminimum eines Kindes sichert.