06502 / 9369950 kontakt@katarina-barley.de

Mit dem Rückblick auf 100 Jahre Frauenwahlrecht hat das Thema Frauen in der Politik deutlich an Aufmerksamkeit gewonnen. Die aktuelle Bestandsaufnahme erfüllt mich mit großer Sorge, und zeigt, dass wir offensichtlich Rückschritte beim Thema gleichberechtigte Repräsentation von Frauen machen.

Nur rund 31% der Abgeordneten im Deutschen Bundestag sind Frauen; das sind so wenige wie schon seit 1994 nicht mehr. Aktuell ist es den Parteien überlassen, ob und wie viele Frauen auf aussichtsreichen Listenplätzen oder in Wahlkreisen kandidieren dürfen. Weitaus mehr als die Hälfte der Abgeordneten im Deutschen Bundestag wurden über die Landeslisten der Parteien gewählt. Dabei sind über die Landeslisten der SPD, der Grünen und der Linken so viele Frauen wie Männer eingezogen, die Fraktionen der CDU/CSU, der FDP und AfD stellen durch ihre männerdominierten Listen jedoch kaum weibliche Abgeordnete. Dies zeigt, dass Parteien wie die SPD, die sich selbst über das Satzungsrecht ihrer Parteien Quotenregelungen gegeben haben, damit wirkungsvoll für mehr weibliche Abgeordnete sorgen und Männer andernfalls überrepräsentiert wären.

Ein oft genanntes Argument gegen paritätisch besetzte Listen richtet sich gegen die Bevorzugung weniger qualifizierter Frauen gegenüber besserqualifizierter Männern. Aber geht es denn wirklich nur nach Qualifikation? Es gibt vielfältige Gründe, weshalb Frauen weniger politisch aktiv sind als Männer. Immer noch leisten Frauen mehr als doppelt so viel der unbezahlten Familienarbeit wie Männer. Ein kleines Zeitbudget und eine männerdominierte Parteienlandschaft, unabhängig der politischen Richtung, bieten wenig Anreize für Frauen um sich politisch zu engagieren. Die Parteien haben eine tragende Rolle in unserer Demokratie und sie sind deshalb nicht nur dazu verpflichtet um Wählerinnen und Wähler zu werben, sondern auch in gleichem Maße um Kandidatinnen und Kandidaten.

Frauen sind sicherlich nicht die besseren Menschen. Sie sind Individuen, von denen einige besser, einige schlechter für ein Amt als Politikerin geeignet sind. Selbiges gilt für Männer und es ist sehr fraglich, ob nur immer die bestqualifizierten unter ihnen für ein Amt vorgeschlagen werden, kandidieren und schließlich gewählt werden. Fest steht, dass so lange Frauen eine Minderheit im Parlament darstellen, mehr als die Hälfte des deutschen Volkes nicht entsprechend repräsentiert wird.

Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verpflichtet sich, „die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern“ zu fördern (Art. 3, Abs. 2) und gibt damit die rechtliche Grundlage für ein Paritätsgesetz nach französischem Vorbild beziehungsweise einer Regelung wie sie nun in Brandenburg beschlossen wurde. Ein neues Wahlrecht braucht deshalb auch eine Regelung zur geschlechtlichen Quotierung der Kandidaturen. Dies soll auch für das Europaparlament gelten, weshalb die SPD ein verbindliches Reißverschlusssysteme bei den nationalen Listenaufstellungen zum Europäischen Parlament fordert. Nachdem Frauen jahrzehntelang in Politik und Wirtschaft unterrepräsentiert waren, wird es Zeit gesellschaftlich geprägte Rollenbilder zu überkommen und mit entsprechenden Anreizen eine Veränderung herbeizuführen.