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Berlin/Trier. Der 8. März ist Internationaler Frauentag. Ein Tag, der die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten alljährlich im Kampf für die Gleichstellung von Frauen und Männern in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft bestärkt. Die Trierer Bundestagsabgeordnete Katarina Barley ist überzeugt, dass in diesem Jahr vom Gesetz zur Entgelttransparenz ein wichtiges Signal für den Kampf um Frauenrechte und die Gleichberechtigung in der Arbeitswelt ausgeht.

“Gleicher Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit? Das klingt zwar logisch, ist aber bei weitem nicht der Fall. Noch immer liegen in Deutschland die durchschnittlichen Bruttostundenlöhne von Frauen um 21 Prozent niedriger als die von Männern. Das ist ungerecht und beschämend”, empört sich Barley. “Um die Lohnlücke zu schließen, brauchen wir gesetzliche Maßnahmen. Bundesministerin Manuela Schwesig hat deshalb nach harten Verhandlungen im Koalitionsausschuss einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt, der noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden soll.”

Der Gesetzentwurf sieht einen individuellen Auskunftsanspruch für Beschäftigte in Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten vor. Damit erhielten bis zu 14 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer das Recht zu erfahren, wie sie im Vergleich zu ihren Kolleginnen und Kollegen mit einer gleichwertigen Tätigkeit bezahlt werden. Private Arbeitgeber mit über 500 Beschäftigten sollen künftig regelmäßig die Einhaltung der Entgeltgleichheit im Betrieb überprüfen. Lageberichtspflichtige Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten müssen zudem regelmäßig über den Stand der Gleichstellung und der Entgeltgleichheit berichten.

“Viele wissen nicht einmal, dass sie schlechter bezahlt werden als ihre Kollegen beziehungsweise ihre Kolleginnen”, führt Barley aus. “Sie mit einem individuellen Auskunftsrecht auszustatten und die Unternehmen durch dieses Gesetz in die Pflicht zu nehmen, ist ein wichtiges Signal und ein gelungener Auftakt für weitere gesetzliche Initiativen in der nächsten Legislaturperiode.”