Das Wahlrecht ist eine tragende Säule unserer Demokratie. Trotzdem dürfen viele Menschen mit Behinderungen nicht wählen. Der SPD ist es nun endlich gelungen, das volle Wahlrecht für alle Menschen mit Behinderung durchzusetzen. Damit wird der Auftrag des Bundesverfassungsgerichts, das die Wahlrechtsausschlüsse für Menschen unter Vollbetreuung und für Menschen im Maßregelvollzug für verfassungswidrig erklärt hat, umgesetzt.
Bereits im Koalitionsvertrag hatten wir durchgesetzt, dass die Wahlrechtsausschlüsse für Menschen unter Vollbetreuung aufzuheben sind. Ich freue mich, dass unser Koalitionspartner CDU/CSU nach langen Verhandlungen dem Anliegen der SPD-Fraktion gefolgt ist und wir nun endlich den Weg für ein inklusives Wahlrecht freimachen konnten.
Der nun vorliegende Antrag kündigt an, dass die diskriminierenden Wahlrechtsausschlüsse im Europa- und im Bundeswahlgesetz ersatzlos gestrichen werden. Darüber hinaus werden Möglichkeiten einer Wahlrechtsassistenz für Menschen mit Behinderung geschaffen.
Ich hoffe, dass jetzt auch all diejenigen Bundesländer ein inklusives Wahlrecht einführen, die dies bislang noch nicht getan haben. Wir sind stolz, dass unsere Forderung nun endlich umgesetzt wird.