Berlin/Trier. Die Koalitionsfraktionen in Berlin haben sich bei der Mietpreisbremse geeinigt. Nun kann der Gesetzentwurf vom Kabinett beschlossen und im Bundestag beraten werden. Das Inkrafttreten ist für 2015 geplant. Damit können die Länder in angespannten Wohnungsmärkten Mietsteigerungen bei Wiedervermietung begrenzen.
„Nicht nur für Großstädte ist die Mietpreisbremse wichtig, sondern auch für viele Universitätsstädte wie Trier“, sagte die Trierer SPD-Bundestagsabgeordnete Dr. Katarina Barley. „Bisher gibt es bei neu abgeschlossenen Mietverträgen keine Grenze nach oben. Mietsteigerungen von 30 oder 40 Prozent sind deshalb keine Seltenheit – und das ohne jede Verbesserung am Wohnwert“, erklärt Barley. „Mit der Mietpreisbremse setzen wir einen für uns zentralen Punkt des Koalitionsvertrages um.“
Auch Staffelmieten werden als Umgehungsmöglichkeit der Mietpreisbremse ausgeschlossen. „Denn anders als von der Union gefordert, haben wir durchgesetzt, dass die Mietpreisbremse auch für jede Staffel eines Staffelmietvertrages gilt“, erläutert die Abgeordnete. Auch eine Kopplung der Mietpreisbremse an die Existenz eines qualifizierten Mietspiegels habe die SPD verhindert. Damit wären viele Gemeinden, die wie die Stadt Trier keinen qualifizierten Mietspiegel haben, von vorneherein ausgeschlossen gewesen.
Mit dem Gesetzentwurf wird auch das Bestellerprinzip im Maklerrecht umgesetzt. In Zukunft sollen Vermieter die Kosten für Maklerdienstleistungen nicht mehr auf die Mieter abwälzen dürfen. Dazu die Abgeordnete Barley: „Das ist wie sonst im Leben auch: Wer bestellt, bezahlt“.
Die Mietpreisbremse begrenzt exzessive Mietsteigerungen bei neuen Mietverträgen. Vermieter dürfen in von den Ländern festgelegten Lagen mit angespanntem Wohnungsmarkt nicht mehr als 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen. Um dringend notwendigen Neubau nicht zu behindern, ist die Vermietung neu gebauter und umfassend modernisierter Wohnungen ausgenommen.