Ein eigenes Zuhause wird gerade für junge Menschen und Familien immer schwerer zu finanzieren. Zusätzlich zu den hohen Immobilienpreisen müssen die Käufer in der Regel eine Maklergebühr von bis zu 7,14 Prozent der Kaufsumme aufbringen – und das, obwohl der Verkäufer den Makler beauftragt hat. Bei einer 400.000 Euro teuren Immobilie macht das knapp 30.000 Euro aus. Die Maklergebühren lassen die Kosten beim Wohnungs- oder Hauskauf explodieren.
Als Justizministern möchte ich deshalb durchsetzen, dass beim Kauf und Verkauf von Immobilien derjenige den Makler bezahlt, der ihn beauftragt. Bei Vermietungen gilt der Grundsatz “Wer bestellt, der zahlt” bereits. Auf die Ausweitung dieses sogenannten Bestellerprinzips auf den Immobilienkauf, hat sich die Koalition verständigt. Das ist ein wichtiger Schritt, denn wir entlasten damit die Käufer von selbstgenutztem Wohnraum. Schätzungen des Statistischen Bundesamtes zufolge wechseln in Deutschland jedes Jahr 500.000 Wohnimmobilien den Eigentümer. In fast zwei von drei Fällen seien Makler beteiligt.
Der Referentenentwurf des BMJV wird zurzeit innerhalb der Bundesregierung abgestimmt. Auf dem Wohngipfel im vergangenen September hat die Bundesregierung eine ganze Reihe von Maßnahmen zur Verbesserung der Situation auf dem Wohnungsmarkt beschlossen. Ich erwarte, dass sich unser Koalitionspartner nun an die Beschlüsse des Wohngipfels hält.