Arbeitsplätze und Arbeitsweisen verändern sich – die SPD-Bundestagsfraktion und Arbeitsminister Hubertus Heil sorgen dafür, dass alle Menschen davon profitieren. Zum 1. Januar 2019 sind vier Gesetze in Kraft getreten, die den Sozialstaat stärken und allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer neue Chancen geben.
Brückenteilzeit
Wir sorgen dafür, dass Beschäftigte ihre Zeit selbstbestimmter einteilen können: Ab dem 1. Januar besteht das Recht, auf eigenen Wunsch und ganz ohne Begründung in Teilzeit zu kommen – und zwar zwischen einem und fünf Jahren. Das Rückkehrrecht stellt sicher, dass sie anschließend wieder zur ursprünglichen Arbeitszeit zurückkehren können. Zudem erhalten Teilzeitbeschäftigte mehr Rechte, in eine frühere Vollzeitstelle zurückzukehren.
Gut gerüstet für die Digitalisierung: das Qualifizierungschancengesetz
Außerdem stärken wir jenen Beschäftigten den Rücken, die von der Digitalisierung betroffen sind. Wir bieten Beschäftigten die Möglichkeit auf eine umfassende Weiterbildungsförderung durch die Bundesagentur für Arbeit, wenn ihr Arbeitsplatz vom digitalen Wandel betroffen ist oder sie sich in einem Beruf weiterbilden wollen, in dem Fachkräfte fehlen.
Neue Möglichkeiten für Langzeitarbeitslose: das Teilhabegesetz
Die SPD schafft neue und vor allem langfristige Chancen auf eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung für Langzeitarbeitslose. Mit insgesamt vier Milliarden Euro fördern wir Arbeit statt Arbeitslosigkeit: Neben einem beschäftigungsbegleitenden Coaching für Arbeitgeber und Teilnehmende ermöglichen wir Lohnkostenzuschüsse an Arbeitgeber – und zwar bis zur Höhe des Tariflohns. Dadurch wird der soziale Arbeitsmarkt gerade in strukturschwachen Regionen angekurbelt. Ab 2019 können Jobcenter erstmals auch den Passiv-Aktiv-Tausch nutzen, durch den pro Jahr bis zu 700 Millionen Euro für die Förderung Langzeitarbeitsloser zusätzlich zur Verfügung stehen.
Rente – gerecht für Jung und Alt
Wir garantieren bis 2025 ein Rentenniveau von 48% und deckeln den Beitragssatz auf maximal 20 %. Das schafft Sicherheit, nicht nur für Rentnern und Rentnerinnen, sondern auch für junge Menschen. Wir wollen die Verlässlichkeit der Rente weiter stärken. Deshalb ist unser Ziel, diese „doppelte Haltelinie“ bis 2040 abzusichern. Ab dem neuen Jahr werden zudem für die sogenannte Mütterrente für vor 1992 geborene Kinder ein weiteres halbes Jahr Kindererziehung angerechnet. Und für Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig in Rente gehen müssen, haben wir die Erwerbsminderungsrente weiter verbessert.
Besserer Schutz bei kurzer Beschäftigung
Viele Beschäftigte in Branchen wie der Gastronomie oder in der Leiharbeit sind nur kurzfristig beschäftigt. Um auch diese Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gut abzusichern, hat die SPD dafür gesorgt, dass der Anspruch auf Arbeitslosengeld I ausgeweitet wird. Wer nur für kurze Zeit Arbeit findet, wird in der Arbeitslosenversicherung besser abgesichert. Sie bekommen künftig Arbeitslosengeld I, wenn sie innerhalb von 30 Monaten insgesamt 12 Monate versichert waren. Bisher musste die Mindestversicherungszeit innerhalb von nur 24 Monaten erfüllt werden. Auch die Möglichkeit, bereits nach insgesamt sechs Monaten sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung Arbeitslosengeld zu bekommen, wird erweitert.