Es ist die große soziale Aufgabe der Politik in dieser Zeit, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Als Justizministerin habe ich dazu meinen Beitrag geleistet.
Mit dem neuen Mieterschutzgesetz, das zum 1. Januar 2019 in Kraft getreten ist, werden Mieter und Mieterinnen besser vor maßlosen Mieterhöhungen und unnötigen Luxussanierungen geschützt.
Die Mietpreisbremse wird gestärkt, in dem Vermieterinnen und Vermieter in den betreffenden Gebieten unaufgefordert informieren müssen, ob sie bei einem neuen Mietvertragsabschluss von der Mietpreisbremse abweichen. Mehr Transparenz hilft hier, dass das Gesetz auch eingehalten wird und Mieterinnen und Mieter zu ihrem Recht kommen – bei einem Missachtung der Mietpreisbremse, d.h. wenn die Miete unzulässiger Weise mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt, kann dies nun gerügt werden und die zu viel gezahlte Miete zurückverlangt werden.
Außerdem werden Mieterinnen und Mieter besser vor Mieterhöhungen geschützt, die bisher nach Modernisierungs- oder Sanierungsmaßnahmen genehmigt waren: Mieten von unter sieben Euro/qm dürfen nur noch um maximal zwei Euro/qm, Mieten ab sieben Euro/qm um maximal drei Euro/qm innerhalb von sechs Jahren erhöht werden. Insgesamt dürfen in Zukunft nur noch höchstens acht Prozent (vorher: elf Prozent) der Kosten für eine Modernisierung auf die Miete aufgeschlagen werden.
Auch wollen wir die Mietspiegel neu ausgestalten. Sie braucht man, um die ortsübliche Vergleichsmiete festzulegen. Daran orientiert sich unter anderem die Mitpreisbremse. Die bisherigen Mietspiegel sind häufig intransparent und zu wenig aussagekräftig. Außerdem haben wir auf dem Wohngipfel beschlossen, den Betrachtungszeitraum der ortsüblichen Vergleichsmiete von vier auf sechs Jahre zu erhöhen. Damit bilden wir die Mietpreisentwicklung realistischer ab und dämpfen den weiteren Anstieg der Mieten.
Wer versucht, Mieterinnen und Mieter unrechtmäßig aus ihrer Wohnung zu drängen, muss nun mit einem Bußgeld von bis zu 100.000 € rechnen.
Der Kündigungsschutz und die Regeln für Mieterhöhungen, die bisher nur für Mietwohnungen gelten, werden in Zukunft auch soziale Träger schützen, die Wohnraum anmieten, um ihn Personen mit dringendem Wohnbedarf zu überlassen.
Diese Änderungen werden unseren Regeln zur Begrenzung von Mieterhöhungen zu größerer Durchschlagskraft verhelfen. Klar ist aber schon jetzt, dass wir durch dieses Gesetz allein das Mietenproblem nicht in den Griff bekommen werden. Nötig ist mehr sozialer und öffentlicher Wohnungsbau, gerade in den Ballungszentren. Es ist gut, dass der Bund den Wohnungsbau intensiv fördert und wir eine entsprechende Grundgesetzänderung ebenfalls beschlossen haben.