Berlin/Trier. Der Bundestag hat am 3. Juli 2014 das Tarifautonomiestärkungsgesetz und damit auch den flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde beschlossen. Er gilt für alle Branchen, in Ost und West gleich. Damit setzt die SPD einen historischen Meilenstein in der Arbeitsmarktpolitik.
Von dem Mindestlohn profitieren ab 2015 rund vier Millionen Menschen in unserem Land. „Das bedeutet auch für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Region Trier mehr Einkommensgerechtigkeit. Niedriglöhne gehören endlich der Vergangenheit an“, erklärt die Trierer SPD-Bundestagsabgeordnete Dr. Katarina Barley.
Bis zum 31. Dezember 2016 ist in einer Übergangsphase eine Abweichung durch Tarifverträge möglich. Spätestens zum 1. Januar 2017 erhalten aber alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland über 18 Jahre in allen Branchen uneingeschränkt den gesetzlichen Mindestlohn: 8,50 Euro, mindestens. „Wer Vollzeit arbeitet, soll von seiner Arbeit leben können – das hat die SPD versprochen und das setzt sie jetzt, nach über zehnjähriger Kraftanstrengung, für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer um“, sagt Barley.
Die Höhe des Mindestlohns wird in regelmäßigen Abständen von einer Kommission der Tarifpartner überprüft und gegebenenfalls angepasst. Die Mindestlohnkommission soll sich bei ihrer Beschlussfassung nachlaufend an der tariflichen Entwicklung orientieren. Außerdem ist eine Evaluierung des Mindestlohns vorgesehen – damit wird sichergestellt, dass der Mindestlohn die gewünschte Wirkung für die Beschäftigten in unserem Land erzielt. „Mit dem Mindestlohn bekommt Arbeit ihre Würde zurück“, erklärt Barely.