Berlin/Trier. „Mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Bekämpfung des Zahlungsverzugs legen wir heute das Fundament für einen finanziell starken Mittelstand und ein starkes Handwerk in Deutschland“, stellt die Trierer SPD-Bundestagsabgeordnete Dr. Katarina Barley nach der Debatte im Deutschen Bundestages fest.
Künftig können im Geschäftsverkehr Zahlungsfristen bis zu höchstens 60 Tage vereinbart werden. Eine längere Frist ist nur dann zulässig, wenn sie ausdrücklich getroffen und für den Gläubiger nicht grob nachteilig ist. Für den Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und öffentlichen Auftraggebern gelten noch striktere Zahlungsfristen von höchstens 30 Tagen. Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, durch die diese Regelungen umgangen werden, sind gesetzlich ausgeschlossen und damit unwirksam.
Bisher mussten oft gerade mittelständische Betriebe und das Handwerk finanziell viel zu weit in Vorleistung treten. Lange Zahlungsfristen von über 3 Monaten waren an der Tagesordnung. Für die kleineren und mittleren Unternehmer bargen diese Zeitrahmen ein großes Risiko, denn sie liefen Gefahr eigene Rechnungen und Angestellte nicht mehr bezahlen zu können, obwohl die Betriebe auf dem Papier deutlich im „Plus“ waren. Zahlungsunfähigkeit und daraus resultierende Insolvenzen waren oft die Folge.
Barley: „Mit unserem Gesetzentwurf schieben wir dieser schlechten Zahlungsmoral nun eine Riegel vor und setzen auf „Fair Play“ im geschäftlichen Zahlungsverkehr. Die Zeiten in denen mittelständische Betriebe und das Handwerk finanziell viel zu weit in Vorleistung treten mussten, sind damit endgültig vorbei!“