Was mich als Bundesministerin für Justiz und Verbraucherschutz besonders freut, ist, dass die von mir zum 1. November 2018 eingeführte Musterfeststellungsklage sofort angewandt wird. Bisher musste in Deutschland jeder Verbraucher für sich klagen. Jetzt können sie sich an Musterfeststellungsklagen beteiligen – ohne Kosten und ohne großen Aufwand. Mit der Musterfeststellungsklage haben wir ein machtvolles Instrument zur Durchsetzung von Rechtsansprüchen gegenüber großen Konzernen geschaffen.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat in Kooperation mit dem ADAC am 1. November die erste Klage nach dem neuen Gesetz gegen Volkswagen eingereicht. Verbraucherinnen und Verbraucher können sich kostenlos im Klageregister beim Bundesamt für Justiz zum Musterverfahren anmelden. Für angemeldete Verbraucherinnen und Verbraucher wird die bei VW-Diesel-Käufern drohende Verjährung der Ansprüche zum Jahreswechsel gestoppt.
Geht ein Musterverfahren verloren, trägt der klagende Verband das Kostenrisiko, nicht der Verbraucher. Verliert das verklagte Unternehmen, ist es an die Feststellungen im Urteil gebunden. Mit diesem Musterurteil in der Tasche kann der Verbraucher einfach seine Schadenersatzansprüche geltend machen, ggf. einklagen. In einem solchen zweiten Prozess hätte der Verbraucher kaum ein Risiko, weil im Musterprozess die Voraussetzungen der Ansprüche bereits bindend festgestellt wurden.
Der Ausgang der Verfahren liegt in der Hand der Gerichte. Aber schon jetzt zeigt das Diesel-Verfahren, dass die neue Klageart von Verbraucherinnen und Verbrauchern gut angenommen wird.