Der Bundestag hat endgültig den Weg für die Reform der Pflegeausbildung freigemacht. Die Rechtsverordnung regelt die künftig zusammengelegten Ausbildungen in der Kinderkranken-, Kranken- und Altenpflege. Außerdem wird endlich bundesweit das Schulgeld abgeschafft. Mit der Ausbildungsreform sollen nicht nur mehr Pflegefachkräfte gewonnen, sondern auch die ungerechten Gehaltsunterschiede zwischen der Alten- und Krankenpflege ausgeglichen werden.
Die wichtige Weiterentwicklung des Pflegeberufs war längst überfällig, um den sich verändernden Anforderungen Stand zu halten. Der neue, konzeptorientierte Ansatz der Ausbildung erfolgt nach aktuellen pflegewissenschaftlichen und pflegepädagogischen Standards. Die Rechtsverordnung ermöglicht eine fundierte, an allen Versorgungsbereichen ausgerichtete und in den Schwerpunkten Krankenpflege, Kinderkrankenpflege sowie Altenpflege vertiefte Ausbildung. Sie regelt Ausbildungsziele und Stundenaufteilung. Der Pflegeberuf wird insgesamt deutlich aufgewertet, attraktiver und besser auf künftige Herausforderungen ausgerichtet.
Nachdem im letzten Jahr mit dem Pflegeberufereformgesetz die beruflichen Grundlagen für die neue Ausbildung gelegt wurden, regelt die jetzt verabschiedete Ausbildungs- und Prüfungsverordnung die Umsetzung durch die Schulträger und Ausbildungsbetriebe.
Ende September liegt das Gesetz dem Bundesrat zur Abstimmung vor. Bis zum Start der neuen Ausbildung zum 01. Januar 2020 müssen die Länder die Vorgaben der Verordnung noch in ihr Schul- und Hochschulrecht übernehmen. Die Ausbildungsträger und Pflegeschulen sollten sich deshalb bereits jetzt auf die neue Ausbildung einstellen. Für den Abschluss der notwendigen Kooperationsverträge vor Ort und organisatorische Änderungen sind Unterstützungsangebote vorgesehen. Denn zur Überwindung des Fachkräftemangels müssen Politik und alle Akteure in der Pflege an einem Strang ziehen. Das gilt nicht nur für die beschlossene Reform der Pflegeausbildung, sondern auch für die nächsten Schritte, die im Rahmen der in Kürze beginnenden Konzertierten Aktion Pflege vereinbart werden sollen.