Mit dem Pflegepersonalstärkungsgesetz haben wir die größte Reform in der Pflege seit zehn Jahren durchgesetzt und sichern die finanzielle Ausstattung in der Pflege. Es ist ein wichtiger Schritt für bessere Arbeitsbedingungen in der Pflege. Genügend Pflegefachkräfte, höhere Löhne und eine bessere Vereinbarkeit von Familien und Beruf sind für eine zufriedenstellende Ausübung des Pflegeberufs und das Wohl der Patientinnen und Patienten unverzichtbar. Gleichzeitig verbessert die Koalition mit dem Gesetz aber auch die Situation von pflegenden Angehörigen, die zeitweise selbst darauf angewiesen sind, Reha-Leistungen in Anspruch zu nehmen.
In den Krankenhäusern werden die Pflegepersonalkosten von 2020 an aus den Fallpauschalen herausgenommen und den Krankenhäusern direkt erstattet. Das gab es zuvor noch nie. Mit diesen Mitteln können ausschließlich Pflegekräfte bezahlt werden, ein Verschieben der Mittel für andere Zwecke wird ausgeschlossen. Damit beenden wir das Gewinnprinzip in der Pflege, denn der Anreiz, Pflegekosten zulasten des Personals einzusparen, entfällt. Jede zusätzliche Pflegekraft und alle Tarifsteigerungen für Pflegerinnen und Pfleger werden zukünftig voll von den Krankenkassen übernommen.
Mit einem Sofortprogramm für 13.000 neue Stellen sorgen wir kurzfristig für mehr Personal und bessere Arbeitsbedingungen in stationären Pflegeeinrichtungen. Je nach Größe erhält jede Einrichtung bis zu zwei Stellen zusätzlich.
Die Ausbildungsvergütungen in der Kinderkrankenpflege, der Krankenpflege und der Krankenpflegehilfe im ersten Ausbildungsjahr werden ab 2019 durch die Kassen erstattet. Damit soll die Bereitschaft zur Ausbildung gestärkt werden.
Außerdem unterstützt der Bund zukünftig für sechs Jahre gemeinsam mit den Krankenkassen die Förderung einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Eine Verbesserung für pflegende Angehörige ist der Rechtsanspruch auf stationäre Reha-Leistungen. Denn wer auf Reha-Leistungen angewiesen ist und gleichzeitig einen Angehörigen pflegt, kann solche Leistungen für sich selbst in der Regel nicht ambulant wahrnehmen.
Mit dem Pflegepersonalstärkungsgesetz haben wir langjährige SPD-Forderungen durchgesetzt. Besonders wichtig war uns, dass künftig Tarifsteigerungen vollständig von den Krankenkassen refinanziert werden, weil wir uns seit Jahren dafür einsetzen, die Arbeitsbedingungen zu verbessern, damit es auch Pflegenden und Gepflegten besser geht.
Das Gesetz tritt zu Jahresbeginn 2019 in Kraft.