BERLIN | Katarina Barley hat am 13. Februar 2014 im Plenum des Bundestages für die SPD-Bundestagsfraktion zur Sicherung der Oppositionsrechte geredet. Sie hat herausgestellt, dass die Abgeordneten der Opposition in dieser Wahlperiode mehr Rechte erhalten als die Abgeordneten der Koalition. “Dass zwanzig Prozent der Abgeordneten ausreichen, um bestimmte Rechte auszuüben, gilt nur für Mitglieder Ihrer Fraktionen, nicht für unsere”, so Barley an die Adresse von Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE.
Die Oppositionsfraktionen erhalten außerdem bei der sogenannten Kurzdebatte anteilsmäßig deutlich mehr Redezeit als die SPD-Fraktion, obwohl sie gemeinsam weniger Abgeordnete stellen als die Sozialdemokraten. Das sei als Ausnahme für diese Legislaturperiode aufgrund der bestehenden Mehrheitsverhältnisse in Ordnung, stellte Katarina Barley klar. Aber weil es sich um eine befristete Ausnahme für die nächsten vier Jahre handelt, sei die Geschäftsordnung des Bundestages der richtige Ort, um die Sonderregeln für die Oppositionsrechte festzuschreiben. Ein neues Gesetz oder sogar die Änderung des Grundgesetzes seien aus SPD-Sicht nicht notwendig.
Die Rede zum Anhören in der Mediathek des Deutschen Bundestages: http://dbtg.tv/fvid/3126072
Die Rede zum Nachlesen:
Sehr verehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich darf die Debatte, die ich, obwohl sie noch nach der alten Geschäftsordnung durchgeführt wird, als durchaus lebendig empfinde, beschließen und feststellen, dass wir uns wirklich in sehr vielem einig sind, insbesondere im Hinblick auf die Grundlage, dass wir in einem funktionierenden Bundestag, in einer funktionierenden Demokratie eine Opposition brauchen, die Rechte hat, um effektiv und wirkungsvoll arbeiten zu können.
Hier entscheidet die Mehrheit; das ist klar. Das muss sie auch. So haben die Wählerinnen und Wähler entschieden. Herr Grosse-Brömer hat eben schon den Bundestagspräsidenten zitiert, aber nicht ganz vollständig. Ich zitiere:
Klare Wahlergebnisse sind nicht von vornherein verfassungswidrig, große Mehrheiten auch nicht.
So hat er das gesagt.
(Volker Kauder (CDU/CSU): So ist es auch!)
Dem können wir nur zustimmen.
(Beifall der Abg. Hiltrud Lotze (SPD) und Michael Donth (CDU/CSU) – Jörn Wunderlich (DIE LINKE): Genau! Das sagt aber nichts über die Qualität! – Gegenruf des Abg. Volker Kauder (CDU/CSU): Das trifft auf euch zu! Das stimmt!)
– Das sagt noch nichts über die Qualität, genau. Aber um die brauchen Sie sich zumindest bei uns keine Sorgen zu machen.
(Heiterkeit und Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)
Über die einzelnen Rechte ist nun wirklich schon viel gesagt worden. Die Opposition soll nach unserem Entwurf natürlich die Möglichkeit haben, eine öffentliche Sachverständigenanhörung im Fachausschuss zu beantragen. Das ist ein besonders wichtiges Recht. Denn wir haben schon manchen Gesetzentwurf gesehen, der in solch einer öffentlichen Sachverständigenanhörung fachlich durchgefallen ist. Da liegt das Quorum bisher bei 25 Prozent; wir wollen es auf 20 Prozent absenken. Das genügt; denn die Minderheit von 20 Prozent haben Sie.
Natürlich hat der Bundestag auch die Aufgabe, die Regierung zu kontrollieren. Diesen Auftrag hat nicht nur die Opposition; das ist jetzt schon mehrfach gesagt worden. Auch Peter Struck ist schon oft zitiert worden. Er würde sich darüber freuen, dass wir alle uns einig darüber sind, dass kein Gesetz den Bundestag so verlässt, wie es hineingekommen ist; das gilt insbesondere auch für die Gesetzentwürfe der Regierung.
Wir werden uns mit der Umsetzung dieses Entwurfs rechtlich, aber natürlich auch politisch binden. Wenn man die Möglichkeit gewählt hätte, nur einen entsprechenden Beschluss zu fassen, hätte nicht wirklich die Gefahr bestanden, dass wir uns das im Laufe der Legislaturperiode anders überlegen; das hätten uns weder Sie noch die Öffentlichkeit noch unsere eigenen Wähler durchgehen lassen.
Auch in diesem Punkt sind wir uns einig: Die Opposition muss ihre Stimme wirksam zur Geltung bringen. Im Hinblick auf die Redezeit haben insbesondere wir von der SPD-Fraktion eine Kröte zu schlucken. Denn die Anpassung der Redezeiten wird dazu führen, dass die beiden Oppositionsfraktionen zusammen in Kurzdebatten mehr Redezeit haben als wir von der SPD-Fraktion, obwohl wir mehr Abgeordnete haben als die beiden Oppositionsfraktionen zusammen. Das nehmen wir in Kauf.