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Das Corona-Virus gefährdet nicht nur unsere Gesundheit. Auch unsere Wirtschaft, Arbeitsplätze und persönliche Existenzen sind bedroht. Auf allen politischen Ebenen setzen wir alles daran, dass Unternehmen und ihre Beschäftigten genauso wie Selbständige diese Krise durchstehen können. 

Finanzminister Olaf Scholz stellt die nötigen Gelder zur Verfügung: Er hat einen Nachtraghaushalt vorgelegt, der 150 Milliarden Euro umfasst. Eine gewaltige Summe – aber sie steht auch immensen Herausforderungen gegenüber. Und die Haushaltslage gibt das auch her. Das sind die Hilfen im Einzelnen:

  • Ein umfassendes Kredit-Programm sorgt dafür, dass Unternehmen, die unverschuldet in eine Schieflage geraten, schneller und einfacher auf günstige Kredite in unbegrenzter Höhe zugreifen können. Der Staat übernimmt dabei das größte Risiko. Daneben sollen Steuerzahlungen leichter und unbürokratisch gestundet und Vorauszahlungen gesenkt werden. 
  • Zusätzlich hat Olaf Scholz ein Zuschuss-Programm für Selbständige angestoßen und finanziert: Damit können sie ihre laufenden Betriebskosten wie zum Beispiel die Ladenmiete zahlen. Dafür nimmt der Bund bis zu 50 Milliarden Euro in die Hand. 
  • Selbstständige und kleine Unternehmer können außerdem für ihren Lebensunterhalt und die Wohnungsmiete Grundsicherung beantragen. In der Krisenzeit werden die Vermögensprüfung und die Überprüfung der Wohnungsgröße ausgesetzt, um die Hürden deutlich abzusenken. 
  • Darüber hinaus kann der Bund in Unternehmen, denen jetzt die Finanzkraft wegbricht, über eine staatliche Beteiligung einsteigen, um drohende Engpässe zu überbrücken.

Justizministerin Christine Lambrecht hat eine Änderung des Insolvenzrechts auf den Weg gebracht, um zu verhindern, dass Unternehmen Konkurs anmelden müssen, wenn die Umsätze wegbrechen und die Hilfen des Staates nicht rechtszeitig ankommen. Die Antragspflicht wird für betroffene Firmen bis Ende September ausgesetzt. Ihr Ziel ist außerdem, dass niemand seine Wohnung verliert, weil er infolge der Corona-Krise in Zahlungsschwierigkeiten geraten ist. Für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Kleinunternehmerinnen und Kleinunternehmer wird außerdem eine Atempause für Verträge eingeführt, wenn Betroffene ihre vertraglich geschuldete Leistung wegen der Pandemie nicht erbringen können. Strafverfahren vor den Gerichten sollen wegen der Krise nicht neu aufgerollt werden müssen.

Wenn Unternehmen, Kultureinrichtungen oder Restaurants durch das Corona-Virus Produktionsausfälle haben, weniger Aufträge erhalten oder ihren Betrieb einstellen müssen, können sie jetzt rückwirkend zum 1. März noch einfacher Kurzarbeit beantragen. Dafür hat Arbeitsminister Hubertus Heil die Hürden nicht nur herabgesetzt, sondern den Anspruch auf Kurzarbeitergeld auch auf Leiharbeiter ausgeweitet. Die Sozialversicherungsbeiträge werden von der Bundesagentur für Arbeit komplett erstattet. Zusammen mit den Sozialpartnern sucht Hubertus Heil außerdem nach einer Lösung für eine finanzielle Aufstockung zusätzlich zum Kurzarbeitergeld. Eltern, die aktuell zu Hause ihre Kinder betreuen müssen sollen eine finanzielle Unterstützung durch den Bund und die Länder erhalten. 

Familienministerin Franziska Giffey schafft finanziell Luft für Familien, wenn sie durch die Corona-Krise vor Engpässen stehen. Eltern, die plötzlich weniger verdienen, sollen schnell, einfach und digital den Kinderzuschlag beantragen können, der den Lohn aufstockt. Maßgeblich sind dafür nicht mehr die letzten sechs Monate, sondern nur noch die aktuelle Finanzlage in der Krise.

Mit einer einzigartigen Aktion holt Außenminister Heiko Maas zehntausende gestrandete Touristinnen und Touristen aus ihren internationalen Urlaubsgebieten zurück nach Deutschland. Für die Luftbrücke wurden kurzfristig 50 Millionen Euro bereitgestellt. Niemand wird in der Corona-Krise irgendwo auf der Welt zurückgelassen, alle können nach Hause zu ihren Familien. Dafür steht das Außenministerium rund um die Uhr zur Beratung bereit.