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Gestern tagte das Parlament, um die Mitgliedsstaaten bei der Bewältigung der Corona-Pandemie zu unterstützen. Um an Abstimmungen teilzunehmen, müssen wir Abgeordnete normalerweise im Plenarsaal sein. Zu dieser Sondersitzung wurden uns die Abstimmungsunterlagen jedoch per E-Mail geschickt. Ich habe die Formulare im Homeoffice ausgedruckt, ausgefüllt und via Scan zurück an den Parlamentspräsidenten gesandt. 

Weder im Bereich Gesundheit oder Bildung, noch bei sozialer Sicherung oder innerer Sicherheit hat die Europäische Union wirklich Kompetenzen. Deshalb ist klar, dass alle Maßnahmen in diesen Bereichen von den Mitgliedsstaaten zu fassen und grundsätzlich auch zu bezahlen sind. Wenn man beklagt, dass die Europäische Union hier zu wenig tut, muss man ihr mehr Zuständigkeiten übertragen.

Im Vergleich zum deutschen Hilfspaket nehmen sich die 37 Milliarden Euro sehr bescheiden aus. Neben den begrenzten Mitteln der EU muss man dazu auch wissen, dass gerade die kleineren Mitgliedsstaaten oft noch verwundbarere Volkswirtschaften haben (zum Beispiel durch die Abhängigkeit von Tourismus) und dort nationale Hilfspakete solcher Größenordnung undenkbar sind.

In den Beschlüssen haben wir rund 8 Milliarden Euro aus den EU-Strukturfonds freigegeben. Diese Mittel, die die Mitgliedstaaten noch nicht für Projekte ausgegeben haben, müssen nicht an den EU-Haushalt zurückgezahlt werden. Stattdessen können sie in den Mitgliedsstaaten für den Kampf gegen die Coronakrise eingesetzt werden. Zusätzlich werden 29 Milliarden aus dem EU-Haushalt für die Mitgliedsstaaten freigesetzt. Damit können die Mitgliedstaaten kleinen und mittelständischen Unternehmen, die in ihrer Existenz gefährdet sind, unter die Arme greifen. Die EU-Hilfen können aber auch in das Gesundheitswesen investiert werden, zum Beispiel für die Ausstattung von Krankenhäusern.

Bei der Bewältigung der Krise zählt jeder Tag. Deshalb umfasst das Maßnahmenpaket auch bürokratische Erleichterungen beim Einsatz der Mittel. Maßnahmen können schnell umgesetzt werden, ohne dass jeweils die EU-Kommission um Erlaubnis gefragt werden muss.

Wir haben auch die Definition von Naturkatastrophen im europäischen Solidaritätsfonds angepasst. Aus diesem Fonds wurden in der Vergangenheit zum Beispiel Maßnahmen bei Überschwemmungen in EU-Ländern unterstützt. Ab jetzt erfüllt auch eine Gesundheitskrise die Kriterien. Damit können die Mitgliedstaaten, die von Corona besonders betroffen sind, rund 800 Millionen Euro aus dem Solidaritätsfonds anfordern.

Auch haben wir die Verschuldungskritieren für die Mitgliedsstaaten gelockert. Das ist sehr wichtig, sonst wären Staaten wie Italien beim Bekämpfen der Krise völlig die Hände gebunden.

Im EU-Recht war bisher geregelt, dass Fluggesellschaften trotz Nachfrageeinbruch fliegen müssen, um ihre Start- und Landerechte an beliebten Flughäfen nicht zu verlieren. Das hätte zur Folge, dass „Geisterflüge“ mit fast leeren Maschinen stattfänden, nur um den Flugplan zu erfüllen. Diese Verpflichtungen für Fluggesellschaften, fest zugeteilte Zeitnischen an Flughäfen auch tatsächlich zu nutzen, haben wir vorübergehend gelockert. Das ist nicht nur wirtschaftlich, sondern auch ökologisch sehr sinnvoll.