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Beruflich mal kürzer treten, zum Beispiel für Familie, Weiterbildung oder Ehrenamt, und anschließend die Arbeitszeit wieder aufstocken? Wieso nicht! Mit der in der letzten Woche (17.10.) vom Bundestag beschlossenen Brückenteilzeit schaffen wir für Teilzeitbeschäftigte zum 1. Januar 2019 endlich das Recht, zur vorherigen Arbeitszeit zurückzukehren. Das hilft vor allem Frauen. Aber auch immer mehr Männer arbeiten phasenweise in Teilzeit.

Wir setzen mit der Einführung der Brückenteilzeit um, was wir im Wahlkampf gefordert haben. Die Arbeit muss zum Leben passen. Wer seine Arbeitszeit für eine Zeit lang reduziert, um zu pflegen, Kinder zu erziehen oder sich weiterzubilden, muss nach einem vorher vereinbarten Zeitraum zur vorherigen Arbeitszeit zurückkehren können.

Die neue Brückenteilzeit im Teilzeit- und Befristungsgesetz ist ein Beitrag zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Sie hilft Altersarmut zu vermeiden und Fachkräfte zu halten.

 

Vier Voraussetzungen sind für einen Rechtsanspruch auf Rückkehr zur vorherigen Arbeitszeit erforderlich:

  1. Teilzeitphase zwischen 1 und 5 Jahren
  2. Mehr als 45 Beschäftigte in dem Betrieb, in dem man arbeitet
  3. Eine mehr als sechs Monate währende Anstellung im Betrieb
  4. Schriftliche Antragsstellung (ohne Angaben von Gründen) 3 Monate vor Beginn der gewünschten Arbeitszeitreduzierung.

 

Das Gesetz regelt aber noch mehr:

  1. Teilzeitbeschäftigte, die wieder mehr arbeiten wollen, bekommen mehr Rechte. Künftig müssen nicht mehr die Teilzeitbeschäftigten darlegen und ggf. beweisen, dass sie für einen frei werdenden Arbeitsplatz genauso geeignet sind wie andere. Das Unternehmen muss ab dem 1. Januar 2019 nachweisen, dass der oder die Arbeitnehmende nicht mindestens gleich geeignet ist.
  2. Arbeit auf Abruf wird planbarer. Unternehmen dürfen von den Beschäftigten künftig nicht verlangen, mehr als 25 Prozent der vereinbarten Wochenarbeitszeit zusätzlich zu arbeiten. Ebenso darf das Unternehmen nur bis zu 20 Prozent der vereinbarten wöchentlichen Arbeitszeit weniger abrufen.

Außerdem gelten künftig automatisch 20 statt bisher 10 Stunden Wochenarbeitszeit als vereinbart, wenn keine bestimmte Dauer im Vorhinein festgelegt wurde.

Die Einführung der Brückenteilzeit bedeutet für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine ganz konkrete Verbesserung im Arbeitsleben. Gleichzeitig ist sichergestellt, dass auch kleine und mittelständische Unternehmen die neue Brückenteilzeit ohne unzumutbaren Mehraufwand umsetzen können.