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In Deutschland herrscht Rekordbeschäftigung. Dennoch sind in Deutschland immer noch knapp 750.000 Menschen langzeitarbeitslos. Darunter viele im Alter zwischen 50 und 65 Jahren. Ohne Unterstützung haben viele von ihnen absehbar keine realistische Chance auf einen regulären Arbeitsplatz. Das wollen wir ändern. Mit dem Teilhabechancengesetz, das der Bundestag Anfang November verabschiedet hat, ebnen wir deshalb denjenigen, die seit vielen Jahren von Arbeitslosigkeit betroffen sind, den Weg in reguläre, sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse.

 

Was bedeutet das konkret? Das Gesetz von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil schafft einen öffentlich geförderten Arbeitsmarkt mit individuellen Unterstützungs- und Betreuungsangeboten. Dafür werden in den kommenden Jahren zusätzlich 4 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt. Es geht darum, über zwei Instrumente die Teilhabechancen für Langzeitarbeitslose auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt zu verbessern.

 

Langzeitarbeitslose, die mindestens sechs Jahre Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II beziehen, sollen über das Instrument “Teilhabe am Arbeitsmarkt“ neue Perspektiven bekommen. Durch Lohnkostenzuschüsse für bis zu fünf Jahre werden sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse in der Wirtschaft, in sozialen Einrichtungen und bei Kommunen gefördert. In den ersten beiden Jahren beträgt der Zuschuss 100 Prozent, in jedem weiteren Jahr geht dieser Zuschuss um zehn Prozentpunkte zurück.

 

Besonderer Erfolg für die SPD: Wir haben erreicht, dass sich der Lohnkostenzuschuss am Tariflohn – und nicht am Mindestlohn – orientiert. Damit wird es für die Betroffenen angemessene Bezahlung und für tarifgebundene Arbeitgeber keinen Wettbewerbsnachteil gibt. Außerdem gibt es den Anspruch auf Unterstützung nicht mehr nach sieben, sondern bereits nach sechs Jahren: Das bringt mehr Menschen schneller in den sozialen Arbeitsmarkt.

 

Um bereits früher Arbeitslosigkeit zu bekämpfen, wird mit dem zweiten Instrument „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ eine bestehende Fördermöglichkeit verbessert. Ziel ist, Beschäftigte über eine zweijährige Förderung von 75 Prozent der Arbeitsentgelte im ersten Jahr bzw. 50 Prozent im zweiten Jahr in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu integrieren.

 

Ergänzend gilt für beide Gruppen, dass ihnen das Angebot an individueller Betreuung und Qualifizierung offen steht. Für uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten ist klar: Alle Menschen müssen die Chance bekommen, durch ihre Arbeit für sich selbst sorgen zu können.