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Das Bundeskabinett hat am 6. Juni mit der Wiedereinführung der so genannten Parität bei den Krankenversicherungsbeiträgen ein zentrales Vorhaben der SPD-Fraktion beschlossen. Beschäftigte zahlen künftig weniger Krankenkassenbeiträge als bisher, den Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen zukünftig wieder die Hälfte. Es entsteht mehr Gerechtigkeit und eine massive Entlastung.

Arbeitgeber müssen ab 1. Januar 2019 wieder genauso viel zur gesetzlichen Krankenversicherung beitragen wie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Die Koalition aus SPD und CDU/CSU entlastet damit Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Rentnerinnen und Rentner bei den Krankenversicherungsbeiträgen. Mit dem Halbe/Halbe Prinzip schaffen wir mehr Gerechtigkeit im Gesundheitssystem. Das ist sozialdemokratische Politik für ein solidarisches Land.

Das ist erreicht:

Bisher tragen allein die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer den Zusatzbeitrag für die gesetzliche Krankenversicherung. Das ist im Durchschnitt 1 Prozent des Bruttoeinkommens. Dieser Zusatzbeitrag wird künftig wieder zur Hälfte von Arbeitgeberseite getragen. Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bedeutet das eine Entlastung um 0,5 Prozent ihres Bruttoeinkommens. Davon profitieren auch Rentnerinnen und Rentner, denn ihr Zusatzbeitrag wird zur Hälfte durch die Deutsche Rentenversicherung übernommen. Insgesamt werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Rentnerinnen und Rentner dadurch um rund 6 Milliarden Euro im Jahr entlastet. Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einem Durchschnittseinkommen (ca. 3000 Euro) sind das ca. 180 Euro mehr im Jahr in der Haushaltskasse.

Das bedeutet:

Die Beiträge zur Krankenversicherung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Rentnerinnen und Rentner sinken. Künftige Kostensteigerungen gehen nicht mehr alleine zu Lasten der Versicherten, sondern werden wieder solidarisch von Arbeitgebern und Versicherten jeweils zur Hälfte getragen.