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Es wird Herbst. Für die 20.000 Studierenden in Trier beginnt damit das neue Semester. Für einige von ihnen steht eine schwierige Zeit bevor – und das hat nichts mit dem Betrieb an den Hochschulen zu tun. Der Semesterbeginn ist in Trier traditionell auch die Zeit, in der die Erstsemester nach einer passenden Unterkunft suchen. Das heißt erstmal: sich durch den Anzeigen-Dschungel  kämpfen, auf Wohnheimplätze bewerben, oder an WG-Castings teilnehmen. Doch nicht nur Studierende sind betroffen. Auch die gebürtigen Triererinnen und Trierer haben ihre liebe Not mit dem Wohnungsmarkt. Die einen finden keine bezahlbare Wohnung, die anderen müssen befürchten, aus ihrer Wohnung heraussaniert zu werden. Dieses Problem existiert nicht nur in Trier. Die Wohnungsnot herrscht vor allem in den Ballungszentren vor.

Für mich ist klar: Wohnen ist die soziale Frage unserer Zeit. Als Bundesjustizministerin habe ich das Mieterschutzgesetz auf den Weg gebracht. Es umfasst ein ganzes Maßnahmenpaket, um den Herausforderungen auf dem Wohnungsmarkt zu begegnen. Auf zwei Punkte will ich hier eingehen.

 

Mietrechte transparent machen

Zum einen wissen viele Mieterinnen und Mieter nicht, ob sie zu viel Miete zahlen oder ob für eine Wohnung, die sie interessiert nicht zu viel verlangt wird. Wie hoch die ortsübliche Vergleichsmiete ist, lässt sich – zumindest in Städten mit einem Mietspiegel – noch relativ leicht ermitteln. Aber ob die Mietpreisbremse in diesem Fall greift oder nicht schon die Vormiete darüber lag oder der Vermieter in der Zwischenzeit die Wohnung von Grund auf saniert hat, sieht man nicht auf den ersten Blick. Viele wollen sich nicht mit dem Vermieter anlegen und fragen daher nicht genauer nach.

  • Wir verpflichten die Vermieter dazu, die Mieterinnen und Mieter bei Abschluss des Mietvertrags unaufgefordert zu informieren, ob im konkreten Fall eine Ausnahme von der Mietpreisbremse vorliegt. Nur wenn diese Auskunft erteilt wird, können sich Vermieter auch später auf diese Ausnahme berufen. Ansonsten darf die Miete höchstens 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Potentielle Mieterinnen und Mieter können mit dieser vorvertraglichen Auskunftspflicht besser beurteilen, ob die geforderte Miete erlaubt ist.
  • Mit dem Mieterschutzgesetz wird es einfacher, gegen zu hohe Mieten vorzugehen. Um eine Rüge gegen den Vermieter auszusprechen, musste der Mieter bisher zuerst nachweisen, warum die vereinbarte Miete gegen die Mietpreisbremse verstößt. Zum Beispiel mussten sie herausfinden, ob der Vormieter wirklich schon die gleiche Miete bezahlt hatte oder ob die Wohnung tatsächlich umfassend modernisiert wurde. Mit dem neuen Gesetz reicht ein einfaches „Ich rüge die Höhe der Miete!“ aus. So kommen Mieterinnen und Mieter schneller und einfacher zu ihrem Recht und können zu hohe Miete einbehalten bzw. zurückfordern.

 

Modernisieren darf nicht auf Kosten der Mieter gehen

In den letzten Jahren kam es zunehmend zu extremen Mietensteigerungen durch Moderni-sierungen. Vermieter dürfen die Kosten solcher Maßnahmen unter bestimmten Voraussetzungen auf die Mieterinnen und Mieter umlegen. Das ist im Grundsatz auch in Ordnung, da diese ja von einem höheren Standard der Wohnung profitieren. Doch gerade aus Regionen mit bereits angespannten Wohnungsmärkten häufen sich Berichte, dass Modernisierungen – sei es mit voller Absicht der Vermieter oder unbeabsichtigt – die bisherigen Mieter überfordern und zu deren Verdrängung führen. Unsere Städte brauchen aber eine bunte Mischung, Menschen dürfen nicht aus ihrem Zuhause einfach heraussaniert werden. Das Mieterschutzgesetz beschränkt daher die Umlage von Modernisierungskosten.

  • Wir führen daher eine absolute Kappungsgrenze ein. Der Betrag, um den nach einer Modernisierung die monatliche Miete erhöht wird, darf höchstens 3 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche betragen. Diese Regelung gilt bundesweit und für alle Modernisierungsmaßnahmen, die innerhalb von sechs Jahren durchgeführt werden. Dank dieser Deckelung der Umlage wird vermieden, dass teure Modernisierungsmaßnahmen zu einem überproportionalen Anstieg der Miete führen.
  • Wir senken die Modernisierungsumlage. In Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt wird die Höhe der Umlage von Modernisierungskosten auf die Mieter gesenkt. Anstatt wie bislang 11% dürfen Vermieter nur noch jährlich 8% der Kosten der Modernisierung auf die Miete umlegen. Die Senkung ist zunächst für die Dauer von fünf Jahren befristet.
  • Wir schützen Mieterinnen und Mieter vor dem gezielten Herausmodernisieren aus ihrer Wohnung. Vermieter, die schikanös modernisieren, um dadurch ihre Mieter zu verdrängen, müssen künftig mit einem Bußgeld von bis zu 100 000 Euro rechnen.
  • Mieter, die von ihren Vermietern bewusst herausmodernisiert wurden, bekommen einen Anspruch auf Schadensersatz. Sie können damit zum Beispiel die Kosten für den Umzug oder die höhere Miete in ihrer neuen Wohnung geltend machen.

 

Es geht weiter!

Auf dem Wohngipfel haben wir weitere Verbesserungen beschlossen. Die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen wird eingeschränkt. Der Mietspiegel wird auf einen breiteren Bemessungszeitraum ausgedehnt (sechs statt vier Jahre), dadurch sinkt die ortsübliche Vergleichsmiete. Und auch beim Kauf von Immobilien soll die Maklerkosten künftig der zahlen, der ihn bestellt. Also, wir bleiben dran!